Allgemeine GeschäftsbedingungenPRÄAMBELDie folgenden Geschäftsbedingungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen, dem Nutzer (dem Lizenznehmer), und der Bildagentur doc-stock GmbH, Hanauer Landstraße 188, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „doc-stock“) dar. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen von und die Einräumung von Nutzungsrechten an Grafiken, Illustrationen, fotografischen Bildern, Film- oder Videomaterial, Audioprodukten, visuellen Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negativen, Dias, Filmabdrucken, Ausdrucken, originalen digitalen Dateien oder ihren Vervielfältigungen sowie Bildbeschreibungen (nachfolgend „Lizenzmaterial“) durch doc-stock. Bitte lesen Sie sich daher vor Nutzung der Website und vor der Bestellung oder dem Herunterladen von Lizenzmaterial die folgenden Bedingungen sorgfältig durch. Sie können diese Geschäftsbedingungen herunterladen und ausdrucken. Ohne Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen darf das angebotene Lizenzmaterial nicht genutzt werden. I. ALLGEMEINES1. Vertragsschluss Mit der Registrierung über die Website bestätigt der Nutzer sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Sofern diese Geschäftsbedingungen nicht anerkannt werden, darf die Website nicht genutzt werden. Das Öffnen der Verpackung einer erworbenen CD-ROM, das Installieren einer CD-ROM sowie das Herunterladen von Lizenzmaterial gilt ebenfalls als Annahme dieser Geschäftsbedingungen. 2. DatenschutzDer Nutzer/Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sofern sie sich auf die geschäftlichen Beziehungen zu doc-stock beziehen und im Zuge der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemacht werden, von doc-stock elektronisch gespeichert, mittels EDV verarbeitet und zu Informationszwecken genutzt werden. 3. RegistrierungspflichtDer Nutzer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten zu registrieren und alle Angaben korrekt und vollständig vorzunehmen. Falls ein Nutzer dieses Vertragsverhältnis (auch) im Namen eines Dritten (Arbeitgeber, etc.) eingeht, ist er verpflichtet, (auch) diesen bei der Registrierung anzugeben. 4. Online-Bilderdienst/Nutzung des PortalsJeder Nutzer erhält für den Zugang eine Login-ID und ein Passwort. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer bzw. Lizenznehmer haftet in jedem Fall in vollem Umfang für die durch eventuellen Missbrauch seines persönlichen Passworts entstandenen Schäden. Die Einrichtung des Nutzerzugangs ist kostenfrei. Bei Verstößen gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen oder sonstigen erheblichen Rechtsverstößen des Lizenznehmers bzw. Nutzers ist doc-stock berechtigt, den Online-Zugang zu sperren. 5. VertragspartnerDiese Geschäftsbedingungen sowie jegliche sonstige Vereinbarung gelten sowohl für den Nutzer als auch für etwaige Dritte (Arbeitgeber, etc.) in deren Namen und/oder Auftrag der Nutzer handelt. Auch nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis, etc.) gelten die Geschäftsbedingungen für sämtliche Parteien fort. Ein Beauftragter (Arbeitnehmer, etc.) ist in diesem Fall jedoch nicht zur weiteren Nutzung des Lizenzmaterials berechtigt; insbesondere ist er nicht berechtigt Lizenzmaterial zu kopieren und/oder an einem anderen Arbeitsplatz zu nutzen. Handelt ein Nutzer im Namen eines Dritten, ohne von diesem ausreichend bevollmächtigt zu sein, gelten sämtliche Vereinbarungen und Bedingungen als mit dem Nutzer persönlich zustande gekommen. 6. Änderungsvorbehaltdoc-stock ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, Preise und sonstigen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Jeder weitere Zugriff auf sowie die weitere Nutzung der Website nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Es obliegt dem Nutzer bzw. Lizenznehmer, sich regelmäßig über den aktuellen Stand dieser Bedingungen und die aktuellen Preise zu informieren. Die letzte Aktualisierung dieser Bedingungen erfolgte am 13.09.2011. 7. Abweichende BedingungenAbweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder Dritter gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch doc-stock. Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder Dritter, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Erwerb einer CD oder eines sonstigen Datenträgers gelten zusätzlich etwaig abgedruckte „End User License Agreements“ (EULA) des Herstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Fall von unterschiedlichen Regelungen gegenüber den vorliegenden Bedingungen gelten die jeweils engeren Nutzungsrechteinräumungen. 8. Abweichende VereinbarungenDie hier festgeschriebenen Vertragsbedingungen sind die umfassende und alleinige Grundlage von Lizenzmateriallieferungen sowie deren Nutzung durch den Lizenznehmer. Mit diesem Vertrag sind alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ob branchenüblich oder auf früheren Geschäftsvorgängen beruhend, aufgehoben. Keine Handlung von doc-stock kann als Verzicht auf die Gültigkeit einer dieser Regelungen ausgelegt werden, sofern die Verzichtserklärung nicht ausdrücklich und in Schriftform durch einen autorisierten Vertreter erfolgt. II. NUTZUNGSRECHTE (LIZENZEN)II. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Vertragsgegenstand doc-stock gewährt dem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz, die grundsätzlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht an dem vom Nutzer ausgewählten Lizenzmaterial gewährt. Der Nutzer ist nur berechtigt, das Lizenzmaterial entsprechend der vorliegenden Bedingungen zu nutzen und erhält außer den hiermit oder im Einzelfall ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte. 1.2. LizenzierungDie Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen und mit der vollständigen Zahlung des in Rechnung gestellten Lizenzhonorars. Vor der vollständigen Zahlung des Honorars gelten die Nutzungsrechte nur als übertragen, wenn doc-stock eine Genehmigung zur Nutzung vorab ausdrücklich und schriftlich niedergelegt hat. 1.3. Rechte DritterÜbertragen wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche Nutzungsrecht am jeweiligen Lizenzmaterial. doc-stock bemüht sich darum Lizenzmaterial anzubieten, das weitgehend frei von Rechten Dritter ist und ist ferner bestrebt, erforderliche Rechteklärungen im Vorfeld vorzunehmen. Eine Übernahme des entsprechenden Risikos bzw. eine entsprechende Garantie kann doc-stock jedoch nicht übernehmen. Im Lizenzvertrag nicht enthalten ist daher eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischen Gestaltungen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Lizenzmaterials im werblichem Zusammenhang. Der Verwender ist selbst dafür verantwortlich, die in diesem Zusammenhang für die geplante Nutzung erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den jeweils Berechtigten einzuholen. Soweit Lizenzmaterial, auf oder in dem Personen abgebildet sind, mit dem Vermerk „model released“ gekennzeichnet ist, sind auf Anfrage grundsätzlich Model Releases (Einverständniserklärungen) erhältlich, wobei die jeweiligen Personennamen zum Schutz der Privatsphäre der abgebildeten Personen unkenntlich gemacht werden. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe von deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs.2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten. Soweit das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer Freigabe von doc-stock nicht schriftlich bestätigt wurde, hat der Verwender doc-stock von allen Forderungen Dritter, die sich aus der jeweiligen Verwendung des Lizenzmaterials ergeben, freizustellen bzw. schadlos zu halten. Wurde dem Verwender von doc-stock aufgrund eines Irrtums fälschlicherweise mitgeteilt, dass für Lizenzmaterial eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung besteht, obwohl dies nicht der Fall ist, so beschränkt sich der Haftungsumfang von doc-stock ausschließlich auf den zur Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials in Rechnung gestellten und bezahlten Betrag. 1.4. Zweitrechte; Exklusivrechtedoc-stock bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten. Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte werden nicht anerkannt. Mit der Nutzungslizenz werden grundsätzlich keine exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt. Exklusivrechte müssen beim Erwerb von Nutzungsrechten angefragt und in der Nutzungslizenz ausdrücklich gewährt werden. 1.5. UrhebervermerkUnter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist bei jeder Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem Sinne nur aus, soweit sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt. Der Urhebervermerk kann nicht durch ein erhöhtes Honorar abgegolten werden. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 1.6. EigentumsvorbehaltDas gesamte Lizenzmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Lizenzmaterial bleibt stets Eigentum von doc-stock und/oder deren Lizenzgebern und wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt. 1.7. Kündigungs-/Widerrufsrecht; StornierungsgebührEingeräumte Lizenzen können von doc-stock fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer gegen die vorliegenden Bestimmungen verstößt oder Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt. In diesem Fall hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen, ihm vorliegende Originale sowie Kopien an doc-stock zurückzusenden und alle elektronischen Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des Lizenzmaterials nicht innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem Herunterladen oder der Übersendung des Lizenzmaterials erfolgt, kann doc-stock die Lizenz stornieren. Der Lizenznehmer hat in unabhängig davon nach Ablauf dieser Frist etwaige elektronische Vervielfältigungsstücke endgültig zu löschen. doc-stock kann ferner die Abgabe einer klarstellenden (Unterlassungs-)Erklärung durch den Lizenznehmer verlangen, wonach das Lizenzmaterial nicht zur Verwendung kommt und etwaige elektronische Vervielfältigungsstücke im Besitz des Lizenznehmers von diesem gelöscht worden sind. II. 2. Allgemeine Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen2.1. Pressekodex Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. 2.2. Entstellungen, Veränderungen, etc.Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Lizenzmaterials) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können oder einen pornografischen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zusammenhang herstellen, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall doc-stock von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder sonstiger Dritter freizuhalten. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt doc-stock keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig und auch verpflichtet, doc-stock von derartigen Ansprüchen freizustellen. Das digitale Wasserzeichen einer Datei sowie alle weiteren Kennzeichnungen, Eigenschaften oder Elemente der Datei oder ihrer Ansicht dürfen weder manipuliert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden. Für jedes per Nutzungslizenz überlassene Lizenzmaterial hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass es ausschließlich zusammen mit dem Copyright-Symbol, dem Namen "doc-stock" sowie der Bildnummer von doc-stock als Teil des elektronischen Dateinamens verwendet wird. 2.3. Unberechtigte Vervielfältigung bzw. WeitergabeDie Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von doc-stock. 2.4. Nicht gestattete NutzungsartenInsbesondere ist dem Lizenznehmer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von doc-stock, nicht gestattet:
3.1. Angabe der Nutzungsart Der Lizenznehmer hat spätestens zur Rechnungsstellung, soweit möglich jedoch bereits bei der Bestellung des Lizenzmaterials, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung sowie den Namen des Endnutzers anzugeben. Entsprechend den Angaben des Lizenznehmers erklärt doc-stock das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Lizenzmaterials. Entsprechen die Angaben des Lizenznehmers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt. doc-stock ist in diesem Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu stellen. Dasselbe gilt, wenn die persönlichen Daten des Nutzers nicht wahrheitsgetreu angegeben werden. 3.2. Nutzungszeitraum und -zweckDie jeweils eingeräumten Rechte zur Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen (Zweck, Art, Umfang, Dauer und Verbreitungsgebiet) der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind erneut honorarpflichtig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von doc-stock erlaubt. Die Nutzung des Lizenzmaterials zu Werbemaßnahmen oder Präsentationen ist nur dann zulässig, wenn diese Nutzung ausdrücklich in der Nutzungslizenz gewährt wird. 3.3. BelegexemplareVor jeder Veröffentlichung im Druck sind doc-stock in entsprechender Anwendung des § 25 Verlagsgesetzes (VerlagsG) mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu übersenden. Bei elektronischer Nutzung des Lizenzmaterials ist doc-stock ein digitaler Screenshot mit Angabe der betreffenden URL oder ein entsprechender Beleg zu übermitteln. II. 4. Besondere Bestimmungen für Lizenzfreies Lizenzmaterial (RF)4.1. Grundsatz Für lizenzfreies Lizenzmaterial gewährt doc-stock das weltweite, zeitlich unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht, das Lizenzmaterial der jeweiligen CD oder einzeln heruntergeladenen Lizenzmaterials zu folgenden Verwendungszwecken zu nutzen:
Die hergestellten Produkte dürfen nicht dazu bestimmt sein, einen Weiterverkauf oder eine erneute Nutzung des Lizenzmaterials zu ermöglichen oder zu erlauben. Die gestattete Nutzung heruntergeladenen Lizenzmaterials bzw. erworbener CDs ist ferner ausdrücklich auf die Nutzung für das/die Produkt/e eines einzelnen Endkunden (Firma oder Person) beschränkt. Der Kunde ist mit Namen und Anschrift zu benennen. Die Weitergabe von Lizenzmaterial oder die Weitergabe bzw. Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Bei Erwerb einer CD oder eines sonstigen Datenträgers sowie dem Download von Lizenzmaterial, das von einem Dritthersteller stammt, gelten zusätzlich etwaig auf dem Datenträger abgedruckte oder in sonstiger Weise angebrachte bzw. über den Link „Lizenzbestimmungen“ in der Bildvorschau erreichbare „End User License Agreements“ (EULA) des Herstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Fall unterschiedlicher Regelungen gegenüber den vorliegenden Bedingungen gelten die jeweils engeren Nutzungsrechtseinräumungen. III. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNGIII. 1. Garantie doc-stock garantiert für die Dauer von 60 Tagen ab Lieferung, dass das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial frei von Material- und Bearbeitungsfehlern ist. III. 2. NacherfüllungIm Falle berechtigter Beanstandungen hat der Lizenznehmer das Recht auf Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer kann erst nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung des Lizenzhonorars geltend machen. III. 3. ÜberprüfungspflichtDer Verwender ist verpflichtet, das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial unverzüglich nach Zugang und bereits vor einer etwaigen Weiterverwendung zu überprüfen. Berechtigte Beanstandungen sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Lizenzmaterials beim Lizenznehmer und auf Anforderung von doc-stock binnen einer weiteren Woche in schriftlicher Form mitzuteilen. Berechtigte Beanstandungen hinsichtlich etwaiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgemäße Mitteilung, entfällt jede Haftung von doc-stock für eventuell bereits entstandene oder entstehende Schäden. III. 4. Gewährleistungsbeschränkungdoc-stock übernimmt keinerlei weitere Garantie, weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln und schließt jegliche Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die Kompatibilität mit Computern und anderem technischem Gerät aus. Im Übrigen haftet doc-stock nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. III. 5. Haftungsbeschränkung bei exklusiver LizenzierungWurde Lizenzmaterial, für das eine exklusive Nutzungslizenz erteilt wurde, aufgrund eines von doc-stock zu vertretenden Umstands für einen anderen, mit Ihrer exklusiven Nutzung kollidierenden Zweck zur Verfügung gestellt, so beschränkt sich die Haftung von doc-stock maximal auf die Höhe des für die Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials in Rechnung gestellten und bezahlten Honorars. III. 6. LinksDie vorliegende Website enthält Verknüpfungen („Links“) zu anderen Websites, deren Inhalte und Funktionen nicht von doc-stock bestimmt werden. doc-stock schließt jedwede Haftung für die Inhalte und Funktionen solcher Websites oder für eventuelle Verluste, die durch die Nutzung solcher Websites entstehen können, ausdrücklich aus. Bei der Nutzung dieser Websites verzichtet der Nutzer auf jegliche Ansprüche gegen doc-stock. III. 7. Allgemeine Haftungsfreistellung; Haftung des Nutzers/LizenznehmersDer Nutzer bzw. Lizenznehmer verpflichtet sich, doc-stock und deren Lizenzgeber schadlos zu halten gegenüber allen Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben einschließlich erforderlicher Anwalts- und Gerichtskosten, die aus der Missachtung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer, der abredewidrigen Nutzung oder Veränderung von Bildern oder der abredewidrigen Verbindung bzw. Kombination von Bildern mit anderem Material resultieren. Im Fall der unberechtigten Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des gelieferten oder elektronisch übermittelten Lizenzmaterials, der unberechtigten Einräumung von Rechten an Dritte sowie der unberechtigten Fertigung von Vervielfältigungsstücken, Reproduktionen und/oder Vergrößerungen für Archivzwecke des Lizenznehmers sowie der Weitergabe derselben an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch doc-stock zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars. Dem Lizenznehmer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Unterbleibt die Namensnennung gem. Ziff. II.1.5. dieser Bestimmungen, so hat doc-stock einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von einhundert Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar. Der Lizenznehmer hat doc-stock von aus der Unterlassung eines hinreichenden Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Lizenznehmer bzw. Nutzer weder Eigentum noch sonstige Rechte am Lizenzmaterial der Agentur. IV. HONORAREIV. 1. Honorarpflicht Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der Projektphase, ist honorarpflichtig. Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. IV. 2. HonorarhöheDie Höhe des von doc-stock in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von einhundert Prozent des jeweiligen Grundhonorars. Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Für die Übertragung von Bilddaten in elektronischer Form wird pro Bild eine Downloadgebühr von zehn (10) EUR erhoben; diese wird bei einer tatsächlichen Nutzung des entsprechenden Bildmaterials mit dem Nutzungshonorar verrechnet. Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Honorare für die Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) richten sich nach Medium, Art, Umfang, Sprachraum und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine vorherige Honoraranfrage durch den Lizenznehmer oder keine sonstige Honorarvereinbarung, ist doc-stock berechtigt, nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abzurechnen. Macht der Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgeblichen Nutzungskriterien, ist doc-stock berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Die vereinbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung. Honorare für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF) richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von doc-stock. IV. 3. Fälligkeit; RechnungSobald der Lizenznehmer mitgeteilt hat, dass er das gelieferte Lizenzmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist doc-stock berechtigt, die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung danach nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. Rechnungen sind stets innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. Mit der Umschreibung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Honorarzahlungen müssen stets unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Bei Fehlen dieser Angaben ist doc-stock berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben, die sich nach dem Umfang des dadurch verursachten Aufwands richtet. V. SONSTIGESV. 1. Anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt, auch bei Lieferungen ins Ausland, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. V. 2. Gerichtsstand; ErfüllungsortGerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Frankfurt am Main. Unbeschadet hiervon hat doc-stock jedoch das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren auch vor einem gesetzlich zuständigen ausländischen Gericht einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung von doc-stock erforderlich oder wünschenswert ist. V. 3. Unwirksame KlauselnSollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Treu und Glauben durch eine zulässige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien oder dem wirtschaftlich beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt. |
